Psychotherapie

Kisslinger EmpfangUnter Psychotherapie versteht man im Allgemeinen die zielgerichtete Behandlung psychischer Störungen oder auch psychischer Folgen einer körperlichen Erkrankung anhand wissenschaftlich anerkannter psychotherapeutischer Methoden. Es werden beispielsweise verbale Interventionen oder übende Verfahren auf der Grundlage einer therapeutischen Arbeitsbeziehung angewendet.

Psychotherapie, im Sinne einer Krankenbehandlung, wird von anderen beratenden Formen der Psychologie abgegrenzt. Die Ausübung der Psychotherapie als Diagnose und Heilung psychischer Erkrankungen ist in Deutschland durch das Psychotherapeutengesetz und die Psychotherapie-Richtlinien geregelt.

In der Verhaltenstherapie wird nach neuesten Methoden, die in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich überprüft sind, an der Bewältigung von Problemen oder psychischen Symptomen zielgerichtet gearbeitet. Dabei wird auf die individuelle Problem- und Lebenssituation eingegangen und schrittweise eine Veränderung und Weiterentwicklung angestrebt. Je nach Problemsituation kommen dabei verschiedene Strategien zum Einsatz wie Psychoedukation, Selbstbeobachtung, Erlernen von Stressbewältigung, Expositionsverfahren z.B. bei Angsterkrankungen, Erlernen neuer Verhaltens-, Denk- und Bewertungsmuster vieles mehr.

In der Verhaltenstherapie wird davon ausgegangen, dass bestimmte Verhaltens- und Denkmuster, die zum Auslösen einer Beschwerde geführt haben, erlernt wurden und daher auch wieder verlernt werden können. Die Grundlage der Veränderungsarbeit ist dabei eine vertrauensvolle, stützende Beziehung zwischen Therapeut und Patient. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie sich in der Beziehung wohl und gut aufgehoben fühlen. Ziel ist es, in einem übersichtlichen Zeitrahmen eine deutliche Besserung Ihres Befindens zu erreichen.

Eine Psychotherapie ist immer dann ratsam, wenn man an einem seelischen Problem oder psychischen Symptomen oder auch an den Folgen einer körperlichen Erkrankung leidet und das Gefühl hat, dies nicht mehr alleine bewältigen zu können. Dabei ist der individuelle, subjektive Leidensdruck sowie die persönliche Bereitschaft sich mit dem Problem auseinanderzusetzen häufig entscheidend für die Aufnahme und den Erfolg einer Psychotherapie.

Der erste Schritt ist immer der Schwierigste. Scheuen Sie sich jedoch nicht, professionelle Hilfe von außen in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen kann eine schnelle Linderung der Beschwerden erreicht werden. Somit kann ein unnötiger Leidensdruck und somit eine Einschränkung der Lebensqualität oder eine Chronifizierung der Beschwerden vermieden werden. Falls Sie sich unsicher sind, ob eine Psychotherapie für Sie in Frage kommt, können Sie gerne ein unverbindliches Telefonat vorab vereinbaren.

 

Ablauf der Therapie

Psychotherapeutische Sprechstunde
In der Regel erfolgt der erste Kontakt über einen Termin zur Psychotherapeutischen Sprechstunde. Ziel ist, Ihre Beschwerden abzuklären und eine Erstdiagnose zustellen. Zudem erhalten Sie anschließend eine Rückmeldung, ob eine ambulante Psychotherapie, eine Akutbehandlung oder eine andere Empfehlung sinnvoll ist. Pro Krankheitsfall können bis zu drei Sprechstunden wahrgenommen werden.

Psychotherapeutische Akutbehandlung
Bei besonders dringendem Behandlungsbedarf kann eine Psychotherapeutische Akutbehandlung im Umfang von bis zu 12 Behandlungseinheiten zu je 50 Minuten in Frage kommen. Eine Akutbehandlung dient einer Krisenintervention und könnte –falls erforderlich- im Anschluss in eine Kurzzeitpsychotherapie oder in eine Langzeitpsychotherapie umgewandelt werden. Bereits durchgeführte Therapieeinheiten der Akutbehandlung werden auf das Stundenkontingent einer nachfolgenden Psychotherapie angerechnet.

Ambulante Psychotherapie
Sollte das Ergebnis der Psychotherapeutischen Sprechstunde sein, dass eine ambulante Psychotherapie sinnvoll ist, würden zunächst bis maximal vier Probatorische Stunden abgehalten. In der Probatorik soll abgeklärt werden, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgsversprechend ist und ob die Beziehung zwischen Therapeut und Patient tragfähig ist. Patient und Therapeut entscheiden gemeinsam, ob eine Psychotherapie regulär aufgenommen wird und beim zuständigen Kostenträger (Gesetzliche Krankenkassen, Private Krankenkassen, Beihilfe) beantragt wird.

Für die Antragstellung ist zur Abklärung somatischer Ursachen ein Konsiliarbericht von einem niedergelassenen Arzt notwendig. Eine Psychotherapie kann als Kurzzeit (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie (in der Verhaltenstherapie bis maximal 80 Stunden) beantragt und durchgeführt werden. Bei der Antragstellung werden Sie durch den behandelnden Psychotherapeuten unterstützt.
Sobald die Bewilligung durch den Kostenträger vorliegt, beginnt die eigentliche Behandlung.


 

Andrea Kisslinger-Prem | Diplom-Psychologin | Psychologische Psychotherapeutin | Winthirstrasse 12 | D-80639 München